Überplanmäßige Ausgabe für weiteren grundhaften Ausbau in Thaler Rösickestraße.
Für wichtige Maßnahmen wurde am letzten Montagabend in der Sitzung des Ruhlaer Stadtrates abgestimmt. Dazu gehörte auch der Beschluss für die Oberflächenerneuerung und Glasfaservorbereitung, die zusätzlich zur geplanten Maßnahme des 1. Bauabschnittes zur Anbindung der Außengebietsentwässerung an den neuen Regenwasserkanal bzw. die Erneuerung und Erweiterung der vorhandenen Straßeneinläufe in der Rösickestraße im Ortsteil Thal in Höhe von 40.000 Euro erfolgen sollen. Die finanzielle Deckung basiert auf der allgemeinen Rücklage. Begründet wurde dies so:
Damit die Altbestandsleitung für Regenwasser möglichst lange nutzbar sei, wurde seitens des TAV eine bedingte Umverlegung des Schmutzwasserkanals in die Straßenmitte ermittelt. Damit muss allerdings eine teilweise Erneuerung der schon desolaten Asphalt-Schicht vorgenommen werden. Mit den daraus unterschiedlich entstehenden zwei Tragschichten könnte es beim Wiederaufbau des betroffenen Fahrbahnabschnittes zu Setzungen der Fahrbahn kommen. Somit würde sich aus wirtschaftlichen Gründen und der Kostenminimierung der Straßenunterhaltung eine städtische Beteiligung an einem grundhaften Ausbau des restlichen Fahrabschnittes anbieten. Zuvor wurde dieses im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Ruhla vorgestellt, darüber beraten und schließlich in den Stadtrat zum Beschluss eingebracht.
Information zum Haushaltsplan 2023
Nach bereits umfassender Prüfung der Einnahme- und Ausgabesituation samt Unterhaltungskosten, Umlagen oder Rücklagen ist der Haushalt der Stadt Ruhla unausgeglichen, zudem ist die dauernde Leistungsfähigkeit noch immer nicht erreicht.
Dies erklärte Bürgermeister Dr. Gerald Slotosch am Sitzungsabend. Um das Ziel, die Einbringung eines ausgeglichenen Haushalts zu erreichen, wurde der Vorschlag zur Gründung einer Arbeitsgruppe im Rahmen des Haupt- und Finanzausschusses mit vier Fraktionschefs, Beigeordneten und zwei fraktionslosen Stadträten eingebracht, um weiter beratend zu fungieren, eventuelle Korrekturen vorzunehmen, um dann letztlich ein adäquates Ergebnis in den Stadtrat zum Beschluss weiterreichen zu können.
Neufassung der Kurbeitragssatzung nach erneuter Prüfung durch die Kommunalaufsicht beschlossen
Mit auf der Tagesordnung stand unter anderem ein weiterer Beschluss zur Kurbeitragssatzung. Dieser musste erneut durchgeführt werden, da die bereits vom Stadtrat am 20. Dezember 2022 beschlossene Neufassung wegen rechtlich nicht korrekter Formulierungen nicht genehmigt wurde. Dies wurde in Kooperation mit der Kommunalaufsicht behoben. Es musste unter anderem die sogenannte Präambel, eine verfasste Einleitung mit Absichten und Zwecken der Satzung und die Änderung der Meldepflicht, die nunmehr durch das Bundesmeldegesetz geregelt wird, geändert werden. Diese Neufassung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Beschluss der 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Ruhla
Aufgrund der neuesten Entwicklungen ist es notwendig, auch die Hauptsatzung der Stadt Ruhla den gesetzlichen Anforderungen anzupassen. So wird nun wie bereits in der Geschäftsordnung der Stadt Ruhla die Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen Prozessen nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht auch in der Hauptsatzung eingebracht sein. Ebenso erfolgt die Erhöhung der monatlichen Aufwandsentschädigungen für die Ortsteilbürgermeister wie auch für den ehrenamtlichen Beigeordneten nach leistendem Arbeitsaufwand mit jährlicher Preisentwicklungsrate, also anpassender Dynamik. Ergänzend hinzu kommen in die Satzung, ebenso als jährliche Dynamikrate, die Sockelbeträge zur Aufwandsentschädigung der Stadtratsmitglieder.
Text | Fotos: aki/rz
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