Am Ewigkeitssonntag (dieses Jahr am 26. November), für viele auch namentlich als Totensonntag vertraut, gedenkt man den Verstorbenen.

Dies tun nicht nur die Gläubigen, auch konfessionslose Menschen nehmen diesen Tag zum Anlass, erinnernd an ihre Lieben, den Friedhof zu besuchen und im Gedenken dort ein Grablicht zu entzünden.
Tage zuvor werden vielerorts die Gräber mit Trauergestecken, Blumen oder kleinen Erinnerungsaccessoires gestaltet. In den evangelischen Kirchengemeinden wird am Ewigkeitssonntag meist zu einem Gottesdienst eingeladen, in dem zeremoniell erinnernd die Namen der Verstorbenen des jeweiligen Kirchenjahres verlesen und Kerzen entzündet werden.
Genau wie auch der Volkstrauertag ist der Totensonntag ein sogenannter stiller Feiertag. Laut Feiertagsgesetz gilt dann ein besonderer Schutz. So sind an diesem Tag öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen untersagt. Neben Tanzveranstaltungen gilt dies ebenso für Musik- und Sportevents. Bei den katholischen Gläubigen wird am 1. November Allerheiligen und am 2. November Allerseelen begangen.

Text: aki/rz

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