Abstimmungsantrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die „Neue Waldsiedlung – Am Stein“ in Seebach mehrheitlich beschlossen.

Konkretes Ziel dieser Planung ist es, für den vorgeschlagenen Geltungsbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung für die Bebauung mit Einfamilienhäusern möglich zu machen.

Mehrere Wohnblöcke dieses Wohngebietes wurden bereits abgebrochen, da es keine Nutzung hierfür mehr gab – das betraf 344 Wohneinheiten und der Rückbau weiterer sei mittelfristig geplant. Von einer zuvor erklärten „Reservefläche für Wohnungsbau“ ist dieses unbebaute Gebiet mittlerweile zu einem Schlüsselprojekt für die künftige Ortsentwicklung geworden, was auch im aktuellen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept von 2021 so festgelegt wurde. Da es bereits als erschlossen gilt, örtlich zudem grünes Wohnflächenpotential der Gemeinde sei, ist es wie geschaffen für andere nachgefragte Wohnvarianten. Seebach verfügt derzeit noch über genügend Geschosswohnungsbauten, sodass es diesbezüglich keinen Mangel gibt. Für die neue Waldsiedlung wurde bereits im Rahmen einer Studie eine städtebauliche, architektonische und landschaftsgerechte Lösung für ein individuelles, modernes, senioren- und familienfreundliches Wohngebiet mit idealem Modellcharakter erbracht. Dies soll zukunftsorientiert neue Bewohner von der Lage- und Lebensgewogenheit der Gemeinde Seebach überzeugen und gleichzeitig etwas Besonderes in der Region sein. Die Bebauung soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen.

Außerdem wurde der Beschlussantrag für die Aufhebung des vorherigen Beschlusses vom 17.04.2023 für das Sanierungsgebiet der Gemeinde Seebach vom 11.03.1993 seitens des Gemeinderates angenommen. Entsprechend habe man auch den bereits bestehenden Lageplan überarbeitet. Zunächst war im städtebaulichen Rahmenplan und der Sanierungssatzung der Standort „Eurochron“ mit vorgesehen. Doch der damalige Eigentümer der Firma hatte um eine Aussparung dieser Immobilie, die sich im Zentrum des geplanten Sanierungsgebietes befindet, gebeten. Folglich wurde es aus dem Gebiet im Ortskern Seebachs herausgenommen.

Mittlerweile stehen jedoch die Gebäude insolvenzbedingt leer und alle Versuche, diese Brachfläche Flur 3, Flurstücke 459/9, 457/1 und 456/8 käuflich aus der Insolvenzmasse zu erwerben, scheiterten. Mit einer Schadstoffuntersuchung an dem benannten Grund und Boden wurde festgestellt, dass die Notwendigkeit einer Altlastenbeseitigung und Revitalisierung des gesamten Grundstückes für eine etwaige Neunutzung unabdingbar sei. Hierfür wurden im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ finanzielle Mittel beantragt und auch genehmigt. In Kooperation mit dem Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal soll der Erwerb weiter angekurbelt werden. Ein Zwischenerwerb aufgrund des laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens und der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens vom Gericht könnte so möglich werden. Um dieses förderfähige Vorhaben nun umsetzen zu können, muss es wieder ins Sanierungsgebiet der Gemeinde Seebach aufgenommen werden. Mit dem Bund-Länder-Programm stehen noch 2,1 Millionen Euro zur Verfügung (1.473.200 Euro entfallene Zuwendungen und 626.800 Euro Mitleistungsanteil der Gemeinde Seebach). Damit könnte aus dem Großteil der Fördermittel die Wiederaufnahme ins besagte Sanierungsgebiet erfolgen.

Text/Foto: aki/rz

Sichern Sie sich Ihr Abo und seien Sie immer informiert, was in unserer Heimat passiert.
Bestellung unter www.ruhlaer-zeitung.de/abo oder 03 69 29 / 15 91 – 00.